Da es sich bei meiner Praxis um eine Privatpraxis handelt, kann ich Leistungen für Selbstzahler und privatversicherte Kinder- und Jugendliche anbieten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit auch gesetzlich Versicherten im Rahmen des Kostenerstattungsverfahren zu behandeln. Gerne unterstütze ich diesbezüglich bei der Beantragung.
Privatversicherung
In der Regel werden Psychotherapien von privaten Krankenkassen übernommen. Am Besten informieren Sie sich bereits vor dem Erstkontakt bei Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang ihre Versicherung die Kosten einer Psychotherapie übernimmt. Je nach vereinbarten Konditionen, kann dies sehr variieren. Ebenso erfahren Sie die nötigen Formalitäten, die Voraussetzung sind, um eine Psychotherapie zu beantragen.
Beihilfe
Von der Beihilfe werden die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung ebenfalls übernommen. Auch hier informieren Sie sich am Besten vorab über die Formalitäten und Voraussetzungen.
Selbstzahler
Es besteht zudem die Möglichkeit, eine psychotherapeutische Behandlung, selbst zu zahlen. Hier richten sich die Honorare nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Kostenerstattungsverfahren
Da es sich bei meiner Praxis um eine Privatpraxis handelt, kann ich mit gesetzlichen Krankenkassen nicht abrechnen. Dennoch besteht die Möglichkeit bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf ambulante Psychotherapie im Rahmen der Kostenerstattung (§13 Abs. 3 SGB V) zu stellen. Die Entscheidung der Krankenkassen ist stets eine Einzelfallentscheidung. Gerne unterstütze und berate ich Sie bei der Antragsstellung.